Allgemeinbildende und berufsbildende höhere Schulen:
Keine Aufnahmeprüfung ist notwendig bei folgenden Bedingungen:
entweder: der erfolgreiche Abschluß der 4. oder einer höheren Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule
oder: der erfolgreiche Abschluß der 4. Klasse Hauptschule, wobei das Jahreszeugnis für diese Klasse in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (i.a. Deutsch, Englisch, Mathematik) in der 1. Leistungsgruppe eine positive Beurteilung oder in der 2. Leistungsgruppe keine schlechtere Beurteilung als Gut enthält. Wenn in der 2. Leistungsgruppe Befriedigend vorliegt, entscheidet die Hauptschule, ob eine Aufnahmeprüfung notwendig ist. Wenn in der 2. Leistungsgruppe eine Beurteilung Genügend vorliegt, ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich.
oder: der erfolgreiche Abschluß der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe.
Eignungsprüfung bei Schulen mit künstl. Schwerpunkt
Anmeldung:
- die Anmeldungen können jetzt schon meist ab dem Tag der offenen Tür vorgenommen werden.
- Anmeldungsschluss für vorläufige Anmeldung: Ende Februar (genaues Datum von der Schule erfragen!)
Später einlangende Anmeldungen werden entsprechend der vorhandenen Schulplätze berücksichtigt.
Für die Anmeldung erforderlich:
- ORIGINAL der Schulnachricht
Der Antrag auf Aufnahme wird am Original der Schulnachricht (dem Zeugnis der zuletzt besuchten Schule) bestätigt.
Mit der Abgabe des Originals der Schulnachricht der zum Zeitpunkt der Anmeldung besuchten Schule (Zeugnis der zuletzt besuchten Schule) wird die Anmeldung verbindlich. - Kopie der Geburtsurkunde
- Kopie des Staatsbürgerschaftsnachweises (eigener oder der Eltern)
- Adressiertes Kuvert für Rücksendung der Schulnachricht
- Ausgefüllter Anmeldebogen der betreffenden Schule
- Kopie des Meldezettels
Aufnahmekriterien und Termine für die HTBL Pinkafeld:
BERECHTIGUNGEN
- Studienberechtigung - Universität
- Fachhochschulstudiengänge
- Kolleg
- Akademie (z.B.PädAk)
- Gewerbliche Begünstigungen (z.B. bei techn. Fachrichtungen nach 2 J. Praxis Berechtigung zur selbstständigen Ausübung facheinschl. Gewerbe)
- Europäisches Diplomniveau
- Bei HTLs: Nach 2-3jähriger Praxis Anwartschaft auf den Ingenieurtitel;
Dipl.-HTL-Ing. nach 6jähriger Berufspraxis, schriftl. Arbeit und fachl. Prüfung
Berufsbildende mittlere Schulen (z. B. Baufachschule der HTBL Pinkafeld)
Der erfolgreiche Abschluß der 4. Klasse Hauptschule oder AHS: Wenn der Aufnahmsbewerber/die Aufnahmsbewerberin in einem leistungsdifferenzierten Pflichtgegenstand der Hauptschule zum Abschluß der 4. Klasse in der 3. Leistungsgruppe war (d.h. in Deutsch, Englisch oder Mathematik in der 3. Leistungsgruppe), hat er / sie im betreffenden Pflichtgegenstand eine Aufnahmsprüfung abzulegen; eine derartige Aufnahmsprüfung entfällt nach erfolgreichem Besuch der Polytechnischen Schule in der 9. Schulstufe.
Bei der Beurteilung des erfolgreichen Abschlusses der 4. Klasse Hauptschule oder 4. Klasse AHS sind aus- genommen: die Pflichtgegenstände Geometrisches Zeichnen und Latein sowie zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände und besondere Pflichtgegenstände an Schulen mit Schwerpunkten in der musischen oder der sportlichen Ausbildung.
Reihungskriterien für die Aufnahme:
Wenn eine Reihung notwendig ist, erfolgt diese nach dem Notendurchschnitt aller Pflichtgegenstände der 8. Schulstufe oder der Polytechnischen Schule (z.B. bei HTBL) bzw. dem Notendurchschnitt der Hauptfächer (D, M, E).
Beispiel für die Aufnahmekriterien an BHS und BS
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Aufnahme in die HANDELSAKADEMIE |
Aufnahme in die HANDELSSCHULE |
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1. Leistungsgruppe |
KEINE AUFNAHMEPRÜFUNG |
KEINE AUFNAHMEPRÜFUNG |
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2. Leistungsgruppe |
KEINE AUFNAHMEPRÜFUNG |
KEINE AUFNAHMEPRÜFUNG |
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2. Leistungsgruppe |
AUFNAHMEPRÜFUNG IM JEWEILIGEN GEGENSTAND (Deutsch, Mathematik oder lebende Fremdsprache) |
KEINE AUFNAHMEPRÜFUNG |
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3. Leistungsgruppe |
AUFNAHMEPRÜFUNG |
AUFNAHMEPRÜFUNG |
Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik
AUFNAHMSVORAUSSETZUNGEN
Positiv abgeschlossene 8.Schulstufe
Eignungsprüfung (musisch-kreativ und kommunikativ)
Körperliche Eignung
DAUER: 5 Jahre
ABSCHLUSS
Reife- und Diplomprüfung für Kindergärten (und Horte) oder für Erzieher(innen)
Studienberechtigung
WEITERBILDUNGSMÖGLICHKEITEN
- Sonderkindergärtner/in, Sondererzieher/in
- Kolleg, Akademie, Fachhochschule, Universität
(z.B. Ausbildung zum/zur Pflichtschullehrer/in, Sozialarbeiter/in, sowie im pädagogischen, musischen und künstlerischem Bereich)
Nach der Hauptschule
